GmbH Geschäftsführer aktuell

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Mit diesem einmaligen Nachschlagewerk sind Sie als GmbH-Geschäftsführer für alle Situationen bestens gerüstet. Es hilft nicht nur Ihrer GmbH, sondern auch Ihnen persönlich, noch erfolgreicher zu werden. Zudem gibt Ihnen das Lexikon wichtige Tipps bei allen rechtlichen Fragen und Sie reduzieren damit Ihr persönliches Haftungsrisiko auf ein Minimum. Nutzen Sie ab SOFORT diese Vorteile, die Sie so nirgendwo anders bekommen:

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Liebe Geschäftsführerin, lieber Geschäftsführer,

sehen wir der Realität doch mal ins Auge: Ihr Job gehört zu den härtesten der Welt. Das ist nicht übertrieben. Nehmen wir nur mal ein paar Rechte und Annehmlichkeiten, die beinahe jeder Arbeitnehmer in Deutschland in Anspruch nehmen kann und schauen uns an, wie das bei GmbH-Geschäftsführern aussieht:

Kündigungsschutz? Schön wär’s!

Stattdessen können die Gesellschafter Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen vor die Tür setzen.

Regelarbeitszeiten? Dass ich nicht lache!

10 bis 12 Stundentage sind für Geschäftsführer keine Seltenheit und natürlich sind Sie auch am Wochenende für das Wohl Ihrer GmbH im Einsatz.

Schutz vor Haftung? Leider nein, leider gar nicht!

Böse Zungen behaupten sogar, dass Sie als Geschäftsführer per se immer mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt: Warum tue ich mir das eigentlich an!?

Natürlich hat Ihr Job auch sehr viele angenehme Seiten, das soll hier gar nicht verschwiegen werden. Gute Bezahlung; vielleicht ein Dienstwagen; die Möglichkeit, sich unternehmerisch zu verwirklichen − all das sind sicher Aspekte, die Sie über manchen Kummer hinwegtrösten können.

Aber wissen Sie was?

Es gibt einen Weg, wie Sie Ihren Arbeitsalltag als GmbH-Geschäftsführer ab sofort − und damit meine ich tatsächlich JETZT und HEUTE − bedeutend vereinfachen können! Ich rede natürlich vom großen GmbH-Lexikon 2019 für Geschäftsführer.

Und es wird noch besser!

Für Sie kostet dieses unentbehrliche Nachschlagewerk exakt 0,00 Euro! Sie haben richtig gelesen: Nicht einen müden Cent müssen Sie für diese geniale Allzweckwaffe auf den Tisch legen, dass Ihnen bei 99,8 % aller Probleme, die auf Sie im Rahmen Ihrer Geschäftsführertätigkeit zukommen können, verlässlich weiterhilft!

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Von A wie Abmahnung bis Z wie Zustimmungspflichtige Geschäfte − alles drin, was Sie wissen müssen

Damit Sie sich jetzt schon ein Bild von der Qualität und dem Wert des großen GmbH-Lexikons machen können, stelle ich Ihnen hier einige ausgewählte Beiträge vor:

D wie Dienstwagen

So ein Dienstwagen ist für Sie als Geschäftsführer der GmbH etwas Feines. Die meisten GmbH-Geschäftsführer bekommen einen Dienstwagen zur Seite gestellt und dann kann es losgehen. Bis sich das Finanzamt meldet. Und dann ist oft der Ärger vorprogrammiert, beispielsweise bei der Frage, ob

Tatsache ist: Der Dienst- oder Firmenwagen des GmbH-Geschäftsführers ist eines der „Lieblings-Themen“ der Steuerprüfer und führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Geschäftsführer bereits bei der Vertragsgestaltung einige wichtige Punkte berücksichtigen.

Die Dienstwagenregelungen für den Geschäftsführer der GmbH können verschiedene Varianten aufweisen und haben dann jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

Lesen Sie weiter auf Seite 54 des großen GmbH-Lexikons: Das ist bei einem Verbot der Privatnutzung zu beachten und mit welcher Regelung Sie auf Nummer sicher gehen!

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H wie Haftung als Geschäftsführer

Als Geschäftsführer der GmbH leben Sie gefährlich. Der Grund: Es droht Haftung. Und als Geschäftsführer einer GmbH können Sie sich unter vielen Gesichtspunkten einer persönlichen Haftung ausgesetzt sehen:

Grundlagen der Geschäftsführerhaftung − Sie müssen wissen, was in der GmbH los ist

Gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG haben Sie als GmbH-Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Verletzen Sie Ihre Pflicht, haften Sie der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Das heißt für Sie: Sie müssen Ihre GmbH kontrollieren.

Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie auch der gesetzliche Vertreter der GmbH. Daher ist es Ihre Pflicht, sich über alle Angelegenheiten der GmbH zu informieren und ggf. aktiv zu werden. Sollte es mehrere Geschäftsführer in Ihrer GmbH für verschiedene Ressorts geben, können Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihre Mit-Geschäftsführer ordentlich arbeiten und Sie diese Dinge nichts angehen. Im Gegenteil: Sie müssen Ihren Kollegen auf die Finger schauen.

Diese Pflichten müssen Sie als Geschäftsführer erfüllen

Zu Ihren Pflichten als GmbH-Geschäftsführer gehört es unter anderem auch, dass Sie

Und falls Sie die Gelder nicht − fristgerecht − abführen, fällt das nach § 266 StGB unter Unterschlagung und wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft.

Auf den Seiten 102 bis 105 des großen GmbH-Lexikons finden Sie den nützlichen Überblick über die wichtigsten Haftungsgrundsätze:

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M Mindestlohn

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1.1.2015 mit einem Lohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde eingeführt. Zum 1.1.2018 wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 € auf 8,84 € pro Stunde angehoben. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Die Mindestlohn-Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden.

Maßstab dabei sind die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung. Laut Statistischem Bundesamt entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4,0 %. Dabei ist die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ab 1.3.2016 eingerechnet. Dieser wurde bei der nächsten Anpassung im Jahr 2019 ausgeklammert, um ihn nicht doppelt anzurechnen. Deshalb stellt die Mindestlohn-Kommission für die nächste Entscheidung − gültig ab 1.1.2019 − einen Tarifindex von 3,2 % fest. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen.

Lesen Sie auf Seite 129 des großen GmbH-Lexikons, welche Ausnahmen vom Mindestlohn es gibt und was Sie als Geschäftsführer im Rahmen der Aufzeichnungspflicht beachten müssen.

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„GmbH-Geschäftsführer aktuell“ − Ihr zuverlässiger Begleiter durch Ihren Geschäftsführer-Alltag

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Sie können das sicher bestätigen: Als GmbH-Geschäftsführer müssten Sie eine Armada von Beratern ständig an Ihrer Seite haben, um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein. Einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt, einen Coach für Führungsfragen, einen Marketingstrategen und so weiter. Aber das kann sich ja kein Mensch leisten! Wirklich nicht?

Und wenn ich Ihnen sage, dass Sie die komplette Berater-Truppe nicht mehr als 1,75 € pro Tag kosten würde?

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Mein Team und ich konzentrieren uns darauf, die für Sie wichtigen Themen zu behandeln, zum Beispiel…

  • Abmahnung
  • Angehörige beschäftigen
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsprüfung
  • Dienstwagen
  • Erben und Vererben
  • Haftung
  • Kündigung
  • Mitarbeiterführung
  • Überstunden
  • Urlaubsplanung

Wichtig für uns: Im „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ finden Sie niemals allgemeines Blabla, sondern immer nur relevante Informationen, die wir für Sie kompakt und komprimiert aufbereitet haben. Denn schließlich haben Sie keine Zeit zu verschwenden! Jede Ausgabe hat daher auch nur 8 Seiten, die Lektüre kostet Sie daher keine 20 Minuten − und trotzdem sind Sie immer top-informiert!

Und damit Sie alle Informationen auch direkt umsetzen können, hilft Ihnen „GmbH-Geschäftsführer“ in jeder Ausgabe mit:

„GmbH-Geschäftsführer aktuell“ ist Ihre unschlagbare Allzweckwaffe für jede Situation Ihres Arbeitsalltags. Sie werden sehen: Mit „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ arbeiten Sie schneller, haben Sie die Sicherheit, keine Fehler zu machen und werden Sie dauerhaft sehr viel erfolgreicher − das verspreche ich Ihnen!

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Aber das ist noch nicht der Clou − der kommt jetzt!

Sie müssen noch nicht mal den Spottpreis von 1,75 € pro Tag bezahlen, wenn Sie meinen Informationsdienst kennenlernen wollen. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Für Sie habe ich eine 30-Tage-Testphase einrichten lassen, in der Sie überhaupt nichts bezahlen müssen, aber trotzdem alle Vorteile von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ nutzen können − zum Beispiel:

Das große GmbH-Geschäftsführer Online Archiv!

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Als Test-Leser von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ haben Sie vollen Zugriff auf mein großes Archiv − und auch hier gilt: Das ist für Sie komplett kostenlos! Sie bekommen von mir die Zugangsdaten und können direkt alle Vorteile des Online-Archivs nutzen. Sie finden dort unter anderem:

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Die kostenlose anwaltliche Erstberatung

Jeder Leser von „GmbH-Geschäftsführer aktuell“ hat das Recht, mir jederzeit per E-Mail seine Fragen zu stellen, die ich binnen 48 Stunden beantworte − und zwar ohne zusätzliche Kosten. Dieser Service gilt auch für Sie, wenn Sie meine Einladung zum 30-Tage-Gratis-Test annehmen. Vielen Lesern konnte ich so schon weiterhelfen und damit teure Folgekosten verhindern. Gerne gebe ich Ihnen ein paar Beispiele.

GmbH Geschäftsführer aktuell

Beispiel 1: „Gibt es für Führungskräfte in der GmbH ein Recht auf Teilzeit?“

Frage: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell
An: Chefredakteur GmbH-Geschäftsführer aktuell

Eine Abteilungsleiterin in einer GmbH möchte Ihre Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Muss einer Führungskraft dieser Wunsch tatsächlich erfüllt werden?

Antwort: Chefredakteur
An: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell

Leider ja! Die Abteilungsleiterin hat nach §§ 6, 8 Absatz 1 TzBfG sogar ein Recht darauf. Und das gilt auch für Führungskräfte, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat (15 SaGa 2286/11).

Beispiel 2: „Muss der GmbH-Geschäftsführer darauf achten, ob Subunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlen?“

Frage: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell
An: Chefredakteur GmbH-Geschäftsführer aktuell

Für eine GmbH in der Baubranche arbeiten mehre Subunternehmer. Ist der Geschäftsführer der GmbH verpflichtet, darauf zu achten, dass diese Subunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlen?

Antwort: Chefredakteur
An: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell

Aber unbedingt! Das Mindestlohngesetz nimmt den GmbH-Geschäftsführer nämlich in die Haftung. Wenn er nicht dafür sorgt, dass die Subunternehmer den Mindestlohn zahlen, kann das ganz böse Folgen haben!

Beispiel 3: „Kann ein Ex-Mitarbeiter nach 3 Jahren noch 2.000 € von der GmbH fordern?“

Frage: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell
An: Chefredakteur GmbH-Geschäftsführer aktuell

Ein Ex-Mitarbeiter, der bereits vor fast 3 Jahren das Unternehmen verlassen hat, stellt plötzlich Forderungen: Er möchte nicht genommenen Urlaub sowie Überstunden ausbezahlt bekommen − insgesamt 2.000 €! Das geht doch nicht − oder?

Antwort: Chefredakteur
An: Leser von GmbH-Geschäftsführer aktuell

Leider doch! Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren erst nach Ablauf von 3 Jahren (§ 195 BGB). Aber jetzt die gute Nachricht: Mit einer sogenannten Ausschlusspflicht im Arbeitsvertrag können Sie solche Fälle zukünftig vermeiden.

Das sind nur 3 Beispiele von vielen Fragen, die auf Sie als Geschäftsführer zukommen können!

Und mal ehrlich: Hätten Sie in allen 3 Fällen die korrekte Antwort gewusst? Und wie oft haben Sie selbst schon vor einem Problem gestanden und überlegt, ob Sie damit Ihren Anwalt behelligen wollen? Und sich dann aus Kostengründen dagegen entschieden.

Damit ist jetzt Schluss!

Denn all diese Fragen stellen Sie ab sofort mir − und Sie bekommen von mir eine qualifizierte und rechtssichere Antwort, für die Sie nichts mehr bezahlen müssen!

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Dazu muss ich nichts weiter machen, als unten das Formular auszufüllen und abzusenden.

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Über 200 Dokumente − Musterverträge, Checklisten, Arbeitshilfen, etc. − stehen für Sie kostenlos im Online-Archiv zur Verfügung. Hier finden Sie schnelle Hilfe zu allen wichtigen Fragen rund um die GmbH.

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Als GmbH-Geschäftsführer treffen Sie jeden Tag Dutzende Entscheidungen − deshalb sollte Ihnen diese Entscheidung auch nicht schwerfallen: 4 großartige Hilfen für Ihren GmbH-Geschäftsführer-Alltag − und das alles kostet Sie keinen Cent! Mein Rat: Lassen Sie sich das nicht entgehen!

Es grüßt Sie herzlich,

Ihre Redaktion „GmbH-Geschäftsführer aktuell“

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