Praxishandbuch
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Ihr Dienstwagen: Was Sie unbedingt beachten solltenWenn Ihre GmbH Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, sollten Sie unbedingt auch eine Vereinbarung bezüglich der privaten Nutzung treffen. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, kann durch die private Nutzung des Pkws eine verdeckte Gewinnausschüttung begründet werden (BFH, 23.2.2005, Az: I R 70/04). Für eine private Nutzung spricht schon, wenn jederzeit auf den Pkw zugegriffen werden kann und es sich nicht um ein Nutzfahrzeug handelt. Achtung: Wird eine vGA festgestellt, muss die GmbH nicht den pauschalen Wert der privaten Mitbenutzung nach der 1-%-Methode nachversteuern. Vielmehr ist der tatsächliche Wert anzusetzen. Weil bei der Schätzung ein gewisser Unsicherheitsfaktor hinzukommt, soll das Finanzamt zusätzlich auch noch einen "angemessenen" Gewinnaufschlag berücksichtigen (BFH, 23.1.2008, Az: I R 8/06). Dessen Höhe legt das Finanzamt für den Einzelfall fest. So vermeiden Sie eine vGARegeln Sie auf jeden Fall in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Wenn Sie die Anwendung der - unter Umständen teureren - 1-%-Regelung für die Privatnutzung vermeiden wollen, müssen Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
So wehren Sie sich, wenn eine vGA festgestellt wirdDas Finanzamt nimmt eine vGA wegen der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws an.
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